Zwangsabwicklung in Deutschland
Oft ist ein Unternehmen nicht in der Lage, seine Schulden zu begleichen und befindet sich in einer schwierigen Lage. Dann können Gläubiger Kündigung einer GmbH einleiten.
Dazu wenden sie sich an den High Court und machen geltend, dass das Unternehmen ihnen einen bestimmten Betrag schuldet, diesen aber nicht zahlen kann. Dieses Verfahren ähnelt der freiwilligen Liquidation, allerdings wird vom Gericht ein Liquidator bestellt, der das gesamte Verfahren überwacht.
Es gibt noch ein weiteres Verfahren, das CVL, das sich von der Zwangsliquidation dadurch unterscheidet, dass die Geschäftsführer des insolventen Unternehmens selbst einen Insolvenzverwalter auswählen und bestellen.
Während Unternehmensauflösung werden Buchhalter aktiv eingeschaltet, um sicherzustellen, dass die verbleibenden Vermögenswerte ordnungsgemäß an die Gläubiger des Unternehmens verteilt werden. Unternehmensabwicklungsdienst in Deutschland kann zu diesem Zweck kontaktiert werden und hilft bei der Erstellung von Berichten und anderen Finanzunterlagen nach geltendem deutschem Recht.
Der Hauptvorteil der Kontaktaufnahme mit einer solchen Organisation ist der Komfort für alle Beteiligten. Die Hilfe ihrer Mitarbeiter ist nützlich, denn der Dienst kümmert sich um den Papierkram und das gesamte Verfahren bis hin zu Auflösen und Löschung des Unternehmens im Handelsregister. Das bedeutet, dass die Beteiligten Zeit, Nerven und Geld sparen.