Der erste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens
Gewerbeanmeldung in Berlin und anderen Städten in Deutschland wird von qualifizierten Fachleuten durchgeführt, die juristische Dienstleistungen anbieten.
Der erste Schritt zur Gründung einer Einzelhandelsfiliale oder eines anderen Unternehmens ist Registrierung von Unternehmen und Einzelunternehmern in Deutschland. Dazu müssen Sie sich an den staatlichen Standesbeamten des Ortes wenden, an dem sich die zukünftige juristische Person befindet.
Auf Beschluss des Justizministeriums kann Registrierung der GmbH innerhalb mehrerer administrativ-territorialer Einheiten auf der Grundlage von in Papierform eingereichten Unterlagen erfolgen.
Der Prozess Registrierung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung umfasst:
- Überprüfung der zu diesem Zweck vorgelegten Dokumente;
- Eintragung des neuen Unternehmens in das einheitliche staatliche Register;
- Erstellung und Herausgabe eines Auszugs aus dem Verzeichnis.
Alle für Registrierung der GmbH eingereichten Formulare müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Werden die Unterlagen für Registrierung des Unternehmens auf dem Postweg eingereicht, muss die Unterschrift des Antragstellers beglaubigt werden. Werden die Eintragungsunterlagen über zugelassener Dienstleister eingereicht, muss auch eine Kopie des Originals (notariell beglaubigte Kopie) der Vollmacht zum Nachweis der Bevollmächtigung vorgelegt werden.
Die Dokumente einer juristischen Person müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So müssen die Gründungsunterlagen der Gesellschaft Informationen über die Tätigkeiten und Ziele der Organisation, die Mitglieder und die Gründer enthalten.