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Auflösung und Beendigung einer GmbH

Auflösung einer GmbH in Deutschland

Nach deutschem Recht kann company liquidation auf zwei Arten durchgeführt werden. Im freiwilligen Fall kann das Verfahren nur von den Gesellschaftern (Gründer, Aktionäre) auf einer Versammlung eingeleitet werden. Kündigung einer GmbH wird in der Regel von den Gläubigern eingeleitet und durch einen Beschluss des zuständigen Gerichts vollzogen.

Freiwillige Auflösung von Unternehmen

Die Aktionäre einer Gesellschaft können durch ihren Beschluss von Auflösung des Unternehmen sbeschließen. Für einen solchen Beschluss sind mindestens 8/4 Stimmen in einer Hauptversammlung erforderlich. Im Rahmen einer Unternehmensauflösung gehen die Verantwortlichen nach folgendem Algorithmus vor:

  • Beschluss über Auflösung des Unternehmen unter Angabe des Auflösungsgrundes vorbereiten und notariell beglaubigen lassen;
  • Übermittlung einer Meldung an das deutsche Handelsregister;
  • Beendigung von Kundenverträgen;
  • Vorbereitung der Entlassung von Arbeitnehmern gemäß den Arbeitsverträgen;
  • Ausarbeitung und Beendigung von Verträgen über Dienstleistungen, die das Unternehmen in Anspruch nimmt: Vermietung von Büroräumen, Kommunikationsdienstleistungen, Bankdienstleistungen und andere;
  • Kontrolle  von Registrierung der Auflösung in das Handelsregister.

Bei der Schließung eines Unternehmens müssen alle oben genannten Punkte Schritt für Schritt befolgt werden. Dies hilft dem Eigentümer, einen tadellosen geschäftlichen Ruf zu wahren und Probleme mit dem deutschen Recht zu vermeiden. Auflösung des Unternehmen ist abgeschlossen, wenn das Unternehmen alle Aktivitäten eingestellt hat und aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Dies dauert in der Regel mindestens 12 Monate.

Auflösung und Kündigung einer GmbH:: Welche Dokumente sind erforderlich?

Um dieses Verfahren erfolgreich durchführen zu können, sollten Sie sich an den Unternehmensauflösung in Deutschland wenden. Er hilft Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen: 

  • Kopie der Liste der Gründer;
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags;
  • Aktuellen Auszug aus dem Handelsregister;
  • Kopien der Jahresberichte für die letzten drei Jahre;
  • Kopie des Vertrags für das Büro des Unternehmens;
  • Summen und Salden mit Debitoren/Kreditorenliste;
  • Kontaktdaten des Geschäftsführers, der Gründer und des Buchhalters, Kopien ihrer Pässe;
  • Angaben zu der Bank, die das Unternehmen betreut hat;
  • Zusätzliche Informationen, die für die Prüfung des Unternehmens nützlich sind.

Auflösung des Unternehmen kann mehr als ein Jahr dauern, da die Löschung aus dem Handelsregister erst ein Jahr nach der ersten Mitteilung an die Gläubiger erfolgt. Und in manchen Fällen dauert es sogar noch länger.

Zwangsabwicklung in Deutschland

Oft ist ein Unternehmen nicht in der Lage, seine Schulden zu begleichen und befindet sich in einer schwierigen Lage. Dann können Gläubiger Kündigung einer GmbH einleiten. 

Dazu wenden sie sich an den High Court und machen geltend, dass das Unternehmen ihnen einen bestimmten Betrag schuldet, diesen aber nicht zahlen kann. Dieses Verfahren ähnelt der freiwilligen Liquidation, allerdings wird vom Gericht ein Liquidator bestellt, der das gesamte Verfahren überwacht.

Es gibt noch ein weiteres Verfahren, das CVL, das sich von der Zwangsliquidation dadurch unterscheidet, dass die Geschäftsführer des insolventen Unternehmens selbst einen Insolvenzverwalter auswählen und bestellen.

Während Unternehmensauflösung werden Buchhalter aktiv eingeschaltet, um sicherzustellen, dass die verbleibenden Vermögenswerte ordnungsgemäß an die Gläubiger des Unternehmens verteilt werden. Unternehmensabwicklungsdienst in Deutschland kann zu diesem Zweck kontaktiert werden und hilft bei der Erstellung von Berichten und anderen Finanzunterlagen nach geltendem deutschem Recht. 

Der Hauptvorteil der Kontaktaufnahme mit einer solchen Organisation ist der Komfort für alle Beteiligten. Die Hilfe ihrer Mitarbeiter ist nützlich, denn der Dienst kümmert sich um den Papierkram und das gesamte Verfahren bis hin zu Auflösen und Löschung des Unternehmens im Handelsregister. Das bedeutet, dass die Beteiligten Zeit, Nerven und Geld sparen.

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